Diese FAQ für Dichtungs- und Brandschutzsysteme soll häufig aufkommende Fragen beantworten und aufklären.

Allgemein

Die Ware steht zur Abholung in der Industriestraße 57 - Tor 2 für Sie zur Verfügung.

Mo. bis Do. von 07:00 bis 15:00 Uhr
Fr. von 07:00 bis 13:30 Uhr

Andere Zeiten nach Vereinbarung unter 04207/91 66 300

Dichtungssysteme

Bei Bauwerken aus wasserundurchlässigem Beton nach WU-Richtlinie kann der Dichtungseinsatz in einer Kernbohrung eingesetzt werden. Wir empfehlen jedoch den Einsatz in einem Futterrohr.

Wird die Wand als Mauerwerk oder ähnlichem ausgeführt, ist ein Futterrohr bei der Verwendung von Dichtungseinsätzen notwendig.

Curaflex Dichtungseinsätze sind wartungsfrei. Bei korrekter Montage ist ein Nachziehen der Sechskantmuttern nicht notwendig.

Je nach Gegebenheit steht folgendes Zubehör zur Verfügung:

A) Bei einlagig lose verlegten, harten oder dünnen (< 2 mm) Dichtungsbahnen sind EPDM-Zulagen 1775 (2 Stück EPDM-Zuschnitte, angepasst auf das gewählte Fest-Losflanschsystem) zu empfehlen

B) Bei Dickbeschichtungen (zum Beispiel KMB) ist das Zubehör Curaflex 1776 (Moosgummi-Distanzringe und ein Glasseidengewebe zum Einarbeiten in die KMB) ggf. zusätzlich ein entsprechendes Locheisen zu empfehlen.

Im Prinzip besteht bei Kernbohrungen in Stahlbeton die Pflicht angeschnittene Bewehrungen, aber auch bei Unterschreitung der Betonüberdeckung, Maßnahmen zu treffen, die die Korrosion der Bewehrung verhindern. Aus diesem Grund, aber auch um weitere Fehlstellen zur korrigieren, ist die Verwendung von Aquagard zu empfehlen.

In der Regel reicht die Ausführung GGV aus. Sollte der Dichtungseinsatz jedoch mit saurem oder alkalischem Wasser, Trinkwasser oder aggressiven Medien in Berührung kommen, ist u.U. ein anderes Material zu verwenden. Verbindliche Aussagen können wir Ihnen dann machen, wenn Sie die Beständigkeits-Checkliste ausgefüllt an uns zurücksenden. Gerne unterbreiten wir Ihnen dann ein entsprechendes Angebot.

Ja, es besteht die Möglichkeit Sonderausführungen zu fertigen. Reichen Sie uns vorab den Durchmesser Ihrer Leitungen, sowie von dem Kernloch/Futterrohr ein. Wir prüfen im Hause die technische Machbarkeit.

Nein, hier benötigen wir die genauen Kabeldurchmesser in mm- Angaben. Die Artikel werden immer nach Auftragseingang individuell für Ihren Anwendungsfall gefertigt.

Es besteht die Möglichkeit zusätzliche Bohrungen ab Werk mit zu bestellen, in denen der Bohrkern, ohne Aufpreis, im Dichtungsgummi verbleibt. Dieses muss im Auftragsfall aber deutlich mit angegeben werden. Aber auch hier müssen wir vorab wissen, welche Leitungsdurchmesser später mal durchgeführt werden sollen.

Unsere Dichtungseinsätze (Curaflex®, Curaflex Nova® oder HKD) können in WU-Betonkernbohrungen oder Futterrohren montiert werden, deren Verlauf von der Horizontalen oder Vertikalen abweichen (z.B. Schrägbohrung). Voraussetzung hierfür ist, dass die abzudichtende Leitung parallel zur Wandung der Kernbohrung/Futterrohr verläuft (selber Winkel) und der fachgerechte Einbau der Dichtungssysteme nach unseren geltenden Einbauhinweisen erfolgt.

Möglichst weit nach außen (Wasserseite). Bei Elementwänden im Bereich des Ortbetons, bzw. in dem abdichtenden Teil der Wand (Info hierzu vom Hersteller). Bei Unklarheit wird empfohlen Dichtsysteme zu verwenden, die sowohl in Ortbeton als auch im Fertigbeton abdichten.

Wir empfehlen in den Einbauhinweisen unserer Dichtungseinsätze „Die Mutternseite des Dichtungseinsatzes sollte zur wasserabgewandten Seite zeigen“. Diese Empfehlung zielt darauf ab, dass auch nach Fertigstellung der Baumaßnahme eine Zugänglichkeit des Dichtungseinsatzes von der Kellerseite gegeben ist. Hierdurch besteht die Möglichkeit, die Verschraubungen des Dichtungseinsatzes kontrollieren oder den Dichtungseinsatz demontieren zu können, ohne auf der Außenseite die Kellerwand freilegen zu müssen. Weiterhin ist die Verschraubung geringeren Belastungen ausgesetzt.

 

Abdichtungstechnisch hat die Montagerichtung, bei ordnungsgemäßem Einbau, keine Auswirkung. Die Dichtungseinsätze sind wartungsfrei.

 

Sollten bauliche Gegebenheiten eine Montage nur von der wasserzugewandten Seite ausführbar machen, können die Muttern auch zur wasserzugewandten Seite zeigen.

Bei aufgeständerten Häusern in Holzbauweise, bei der auch der Fußboden bzw. die unterste Decke in Holzbauweise ausgeführt ist, gibt es keine erdberührte Abdichtung. Somit finden wir hier auch keine Abdichtung nach DIN 18533 oder eine WU-Betonbodenplatte vor. Der untere Abschluss ist durch die Aufständerung auch keinem Grundwasser, Oberflächenwasser oder Bodengasen (diese können ja frei entweichen) ausgesetzt. Somit muss der untere Abschluss des Bauwerkes nur in der Weise abgedichtet werden, wie bei oberirdischen Wanddurchführungen.
Die Regelwerke für die Sparten Strom, Wasser und Telekommunikation fordern für den Netz-/Hausanschluss eine gas- und wasserdichte Einführung. Dies kann mit einer Abdichtung zwischen dem Mantel-/Leerrohr und der Leitung erfolgen und einer bauseitigen Abdichtung zwischen dem Mantel-/Leerrohr und der Abdichtung (meist Luftdichtheitsfolien) der Holzdecke.
Bei der Gas-Hauseinführung fordert die DVGW G 459-1 einen Festpunkt und ein DVGW VP 601 geprüftes und zugelassenes Hauseinführungssystem. Somit benötigt man zur Erfüllung des Festpunktes bei dieser Bauweise in jedem Fall ein Betonfundament (mindestens 10 cm umlaufend um das Hauseinführungssystem).
Bei Verwendung unserer Quadro-Secura Ein- oder Mehrspartenhauseinführungen für nichtunterkellerte Gebäude benötigen wir aber funktionsbedingt ein Betonfundament. D.h. der konstruktive Aufbau der Produkte ist hierfür ausgelegt und es besteht keine Möglichkeit die Einbauvorgaben ohne ein Betonfundament auszuführen.
 

Bei einer axialen Bewegung von Nah- und Fernwärmerohren kann es bzgl. des Dichtungseinsatzes zu folgenden Situationen kommen:
•    es kommt zwischen dem Mantelrohr und dem Dichtgummi des Dichtungseinsatzes zu keiner Relativbewegung – der Gummi walkt mit
•    es kommt zwischen dem Mantelrohr und dem Dichtgummi des Dichtungseinsatzes zu einer Relativbewegung – Rohr rutscht
Bei einer Relativbewegung zwischen dem Mantelrohr und dem Dichtgummi des Dichtungseinsatzes entstehen Reibkräfte. Interne Versuche haben gezeigt, dass diese Reibkräfte zu einer Ablösung des Verbundes zwischen Medienleitung und Isolierung/Schaum führen können.
Bei einem Walken des Gummis (keine Relativbewegung) sind im Allgemeinen 10 bis 20 mm axiale Bewegung durch Wärmeausdehnung (langsam) möglich, wenn es sich um ein glattwandiges PE-HD Mantelrohr handelt.
Die axiale Bewegung hängt von folgenden Randbedingungen ab:
•    Rohrart
•    Gummiwerkstoff
•    Wiederholrate der Bewegung
•    Geschwindigkeit der Bewegung
•    Länge der Bewegung
•    Bauliche Gegebenheiten
•    Rohrleitungsverlauf

In jedem Fall muss eine radiale Bewegung hierbei ausgeschlossen werden.
Fazit: Eine pauschale Aussage können wir hierzu leider nicht tätigen.
Wenn uns die konkreten Gegebenheiten aufgeben werden, sind genauere Aussagen möglich.
 

Die Dichtungssysteme der DOYMA-Sortimente Curaflex® und Quadro-Secura® erfüllen die bauaufsichtlichen Mindestanforderungen der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) nach Anhang 4, entsprechend der Baustoffklasse nach DIN 4102 (B2) und DIN EN 13501-1 (E) und gelten somit als normalentflammbar.

Randdämmstreifen dienen der Trennung des Estrichs von festen Bauteilen (Schallentkoppelung) und ermöglichen die Ausdehnung des Estrichs (Schutz vor Rissbildung). Bei ordnungsgemäßer Verlegung des Randdämmstreifens (max. 10 mm Materialstärke), d.h. enge Führung um die Rahmen des Rohbauteils und anschließender Überdeckung (auf Höhe des Fußbodenbelags) durch die Ankerplatte des Installationsteils, ist dies sach- und fachgerecht. Die Randdämmstreifen müssen hierbei umlaufend von Estrichbeton umgeben sein. Die Anforderungen nach DVGW G459-1 werden damit erfüllt. Voraussetzung hierfür ist der ordnungsgemäße Einbau der Hauseinführung gem. unserer Einbauhinweise.
Schwimmende Estriche dienen der Verbesserung der Wärme- und Trittschalldämmung, sprich der oben genannten Schallentkoppelung und insbesondere bei Fußbodenheizungen der Möglichkeit zur Ausdehnung. Das heißt, es ist eine vertikale und horizontale Beweglichkeit der Estrichplatte gegeben. Sie darf keinen unmittelbaren Kontakt zu anderen Bauteilen aufweisen, da sonst Schall- oder Wärmebrücken und ein Zwang entstehen.
Wenn sich der Netzbetreiber nicht mit unserer oben beschriebenen Vorgehensweise zufriedengeben möchte, dann müsste ein entsprechender Bereich um den Rohbaukasten mit Beton umgossen werden und dann aber wieder zur Wand und zur Estrichplatte mittels eines Randdämmstreifen getrennt werden. Aus unserer Sicht ist dies aber aufwendig und unverhältnismäßig.
 

Unsere Ringraumdichtungen gehören nach den Richtlinien bzw. Vorschriften des Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zu den Bauprodukten nach der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) Teil D.
Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) Teil D ist wie folgt definiert:
"Teil D enthält die nach § 17 Absatz 3 MBO1 vorgesehene Liste von Bauprodukten, welche keines Verwendbarkeitsnachweises bedürfen. Hierunter fallen Bauprodukte, für die es allgemein anerkannte Regeln der Technik gibt, jedoch auf Verwendbarkeitsnachweise verzichtet wird sowie Bauprodukte, für die es weder Technische Baubestimmungen noch allgemein anerkannte Regeln der Technik gibt und die bauordnungsrechtlich von untergeordneter Bedeutung sind. Die Liste hat klarstellenden Charakter und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit."
Im Teil D stehen diese unter D 2.2.2.12 Ringdichtungen für Rohrdurchführungen und Abdichtungen von Schalungsspannstellen bei erdberührten Außenbauteilen, an die hinsichtlich des Brandschutzes keine Anforderungen gestellt werden.
Somit können wir Ihnen keinen Verwendbarkeitsnachweis, Übereinstimmungsnachweis, Herstellererklärung, Konformitätserklärung oder eine bautechnische Zulassung nach geltenden Normen ausstellen.
Ungeachtet dessen können jedoch je nach Zusammensetzung der Bauprodukte und der Art ihrer Verwendung Anforderungen im Hinblick auf den Brandschutz, Gesundheits- oder Umweltschutz gestellt sein. Solche Anforderungen ergeben sich zum Beispiel aus dem Verwendungsverbot für Baustoffe, die auch in Verbindung mit anderen Baustoffen leichtentflammbar sind, ferner aus stofflichen Verboten oder Beschränkungen sowie allgemeinen Vorschriften oder Grundsätzen anderer Rechtsbereiche (z.B. Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung, Wasserhaushaltsgesetz), aus denen einschränkende Bestimmungen abzuleiten wären.
 

Unsere Curaflex® Dichtungseinsätze bestehend aus einem Gestell 1.4301 (V2A) bzw. 1.4571 (V4A) und einem Elastomer EPDM-TW (Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk, trinkwassergeeignet) sind für den Kontakt mit Trinkwasser geeignet.
Entsprechend den Vorgaben aus der Trinkwasserverordnung liegen für die Verwendbarkeit entsprechende Prüfzeugnisse basierend auf der Elastomerleitlinie und dem DVGW Arbeitsblatt W270 vor. Die aktuell gültigen Versionen können auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden.
 

Brandschutzsysteme

Gemäß der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (Fassung 03/2000) müssen brennbare Rohrleitungen ab einem Rohraußendurchmesser von > 32 mm mit einer R90 geprüften Durchführung brandschutztechnisch abgeschottet werden.

Es kann handelsüblicher nichtbrennbarer Zementmörtel, Gipsmörtel oder Beton der Baustoffklasse DIN 4102-A verwendet werden.

Ja, unter Verwendung der sog. "Insellösung".

Für weitere Informationen sprechen Sie uns gerne an: 04207/91 66 300

Nein, Inject BS +K10 ist ausschließlich zum brandschutztechnischen Abschotten von Ringspalten geeignet.

Ja, z.B. die Curaflam Manschette XS Pro. Sie wird beidseitig vor die Wand bzw. einseitig unter die Decke montiert und kann sowohl nachträglich als auch während der Rohrverlegung angebracht werden.

Dann lassen Sie es uns wissen!

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