Gemäß der DIN 18195-9/DIN 18533-1 müssen einlagige, lose verlegte Dichtungsbahnen mit dauerhaft verträglichen, beidseitig angeordneten Zulagen eingefasst werden. Die Dichtigkeit bei Fest- und Losflanschkonstruktionen ist nur gewährleistet, wenn die Dicke und die Elastizität der Dichtungsbahn oder aber der Zulagen so groß ist, dass sie sich dichtend an den Untergrund anpresst. Beim Verlegen von Dichtungsbahnen sind neben den Vorgaben der Norm (Verlegerichtlinie) die Angaben der Bahnenhersteller zu beachten!

A) Anwendung bei sehr dünnen oder harten Dichtungsbahnen – Curaflex® 1775

Bei Dichtungsbahnen aus sehr dünnen und/oder sehr harten Materialien ist die gleichmäßige Anpressung an den Untergrund häufig nicht hinreichend gegeben. Bei Verwendung von solchen Dichtungsbahnen sieht die Norm die Verwendung von Zulagen vor. DOYMA-Zulagen sind aus stoffverträglichem Elastomer EPDM gefertigt und bereits mit den passenden Bolzenlöchern des Festflansches versehen und damit einbaufertig. Diese passenden Zulagen gehören nicht zum Standard-Lieferumfang.

B) Anwendung bei sonstigen Dichtungsbahnen

Bei Dichtungsbahnen z.B. aus Bitumen oder Bitumen-Kautschuk ist die gleichmäßige Anpressung an den Untergrund meistens vorhanden. In solchen Fällen ergeben sich bezüglich der Dichtigkeit keine Probleme. Daher sind keine Zulagen erforderlich.

Curaflex® Zulagen, u. a. für dünne und harte Folien (1775): Curaflex® Zulagen bestehen aus 2 Stück 3 mm dicken EPDM-Zuschnitten, die auf die Abmessungen und Lochkreise der gewählten Fest- / Losflanschkonstruktion abgestimmt sind.

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