Glossar
Technische Begriffsdefinitionen und -erklärungen
Das Glossar soll mit Hilfe von Vorschriften, Richtlinien, Normen und Rohrtabellen hilfreiche Informationen für die Planung und Ausführung geben.

Das Deutsche Institut für Bautechnik ist eine gemeinsame Behörde des Bundes und der Länder mit Sitz in Berlin. Die wesentliche Aufgabe des DIBt ist die Erteilung nationaler Zulassungen für nicht geregelten Bauprodukten und Bauarten und die Ausstellung Europäischer Technischer Bewertungen (ETA) nach EU-Bauproduktenverordnung.
European Technical Assessment (europ. tech. Bewertung), ein Nachweis über die technische Brauchbarkeit von Bauprodukten, für die keine harmonisierte Europäische Norme besteht. Im Bereich der Brandschutzabschottungen ist das Vorliegen einer ETA kein ausreichender Verwendbarkeitsnachweis, sondern es bedarf eines nationalen Verwendbarkeitsnachweises.
Gibt an, wie lange ein Bauteil bzw. eine Bauart einem Feuer Widerstand bietet. Unterteilt wird in die bauordnungsrechtlichen Begriffe (feuerhemmend, hochfeuerhemmend, feuerbeständig) und die bauproduktbezogenen Begriffe (z.B. R30, R60, R90). Die bisherige bauartbezogene Klassifizierung gem. DIN 4102 wird zunehmend durch die europäisch vereinheitlichten Feuerwiderstandsklassen nach DIN EN 13501 ersetzt (z.B. EI90).
Leichte Trennwand in Ständerbauart mit Stahlunterkonstruktion und beidseitiger Beplankung aus Gipskarton-Feuerschutzplatten oder nichtbrennbaren zement- bzw. gipsgebundenen Bauplatten. Diese Wände können nach den Normvorgaben der DIN 4102-4 oder nach herstellerspezifischen Verwendbarkeitsnachweisen errichtet werden.
Nicht wasserdichte Bauwerke müssen zum Schutz gegen eindringendes Wasser durch eine Abdichtung geschützt werden. Diese Abdichtung wird in Form einer Bahn, spachtelbaren oder flüssig zu verarbeitenden Masse ausgeführt und führen somit zu einer Hautabdichtung. Da der Werkstoff Bitumen hier eine große Rolle spielt, werden diese Abdichtungen auch als „Schwarze Wanne“ bezeichnet.
Für brandschutztechnische Leitungsabschottungen sind, da es aktuell keine harmonisierten Europäischen Normen gibt, nationale Nachweise notwendig (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung abZ, allgemeine Bauartengenehmigung ABG, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis abP). Eine ETA alleine reicht nicht aus.