GEIG – Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz
Mit dem GEIG – Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz von 2021 verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, den Ausbau der Ladeinfrastruktur voranzutreiben. Deshalb verpflichtet das GEIG sowohl bei Wohn- als auch Nicht-Wohngebäude die Verantwortlichen dazu, entsprechende Leitungs- und Ladepunkte einzuplanen oder nachzurüsten. Diese Vorgabe sorgt dafür, dass Eigentümer und Betreiber eine optimale Ausgangssituation für den problemlosen Umstieg von Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotor auf E-Antrieb schaffen.
Wohngebäude 5+ Stellplätze
§ 6 Wer ein Wohngebäude errichtet, das über mehr als fünf Stellplätze innerhalb des Gebäudes oder über mehr als fünf an das Gebäude angrenzende Stellplätze verfügt, hat dafür zu sorgen, dass jeder Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet wird.
Nichtwohngebäude 6+ Stellplätze
§ 7 Wer ein Nichtwohngebäude errichtet, das über mehr als sechs Stellplätze innerhalb des Gebäudes oder über mehr als sechs an das Gebäude angrenzende Stellplätze verfügt, hat dafür zu sorgen, dass
a) mindestens jeder dritte Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet wird und
b) zusätzlich mindestens ein Ladepunkt errichtet wird.
Was ist unter Leitungsinfrastruktur des GEIG zu verstehen?
Die erforderliche Leitungsinfrastruktur umfasst eine geeignete Leitungsführung für Elektro- und Datenleitungen. Die verwendete Leitungsführung muss den dafür geltenden elektro-, bau- und datentechnischen Vorschriften sowie den anerkannten Regeln der Technik genügen. Die Umsetzung kann durch Leerrohre, Kabelschutzrohre, Bodeninstallationssysteme, Kabelpritschen oder vergleichbare Maßnahmen erfolgen. Die erforderliche Leitungsinfrastruktur umfasst mindestens auch den erforderlichen Raum für den Zählerplatz, den Einbau intelligenter Messsysteme für ein Lademanagement und die erforderlichen Schutzelemente.
Renovierung bestehender Wohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen
§ 8 Wird ein Wohngebäude, das über mehr als zehn an das Gebäude angrenzende Stellplätze verfügt, einer größeren Renovierung unterzogen, welche den Parkplatz oder die elektrische Infrastruktur des Parkplatzes umfasst, so hat der Eigentümer dafür zu sorgen, dass jeder Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet wird.